Soziale Begleitmassnahmen
Betriebshilfe
Die Betriebshilfe wird in Form von zinslosen Darlehen gewährt und dient dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben. In der Auswirkung entspricht die Betriebshilfe einer einzelbetrieblichen, indirekten Entschuldung.
Im Jahr 2016 wurden in 125 Fällen insgesamt 21,1 Millionen Franken Betriebshilfedarlehen gewährt. Das durchschnittliche Darlehen betrug 168 540 Franken und wird in 12,7 Jahren zurückbezahlt.
Betriebshilfedarlehen 2016
Anzahl | Mio. Fr. | |
---|---|---|
Umfinanzierung bestehender Schulden | 83 | 16,424 |
Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Belastung | 41 | 4,583 |
Darlehen bei Betriebsaufgabe | 1 | 0,600 |
Total | 125 | 21,067 |
Quelle: BLW
Die schwierige Situation auf dem Milchmarkt im Berichtsjahr führte zu keiner Zunahme der Gesuche zur Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Bedrängnis.
Im Jahr 2016 wurden den Kantonen 1,049 Millionen Franken neue Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Seit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) entspricht die kantonale Beteiligung mindestens der Höhe der neuen Bundesmittel. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufneten Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen 224,5 Millionen Franken.
Umschulungsbeihilfen
Die Umschulungsbeihilfe erleichtert für selbständig in der Landwirtschaft tätige Personen den Wechsel in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf. Sie beinhaltet Beiträge an Umschulungskosten und Lebenskostenbeiträge für Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, die das 52. Altersjahr noch nicht beendet haben. Die Gewährung einer Umschulungsbeihilfe setzt die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs voraus. Im Berichtsjahr wurden keine Umschulungsbeihilfen zugesichert. Insgesamt wurden auf Basis der zugesicherten Umschulungsbeihilfen der Vorjahre an eine in der Umschulung stehende Person 41 200 Franken ausbezahlt. Die Umschulungsdauer beträgt, je nach Ausbildung, ein bis drei Jahre.
Samuel Reusser, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung, samuel.reusser@blw.admin.ch
Willy Riedo, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung
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