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Eine Vielfalt an Pflanzen und Tieren ermöglicht dem Menschen einen breitgefächerten Zugang zum Nährstoffkreislauf der Biosphäre. Durch Domestizierung und Selektion sind über die Jahrhunderte unterschiedlichste Kulturpflanzensorten, Tierrassen und spezialisierte Agrarökosysteme entstanden. Dies hat eine Anpassung an verschiedenste lokale und oft herausfordernde Umweltbedingungen erlaubt und somit die Ernährung und das Überleben der Menschen gesichert.

Auch in Zukunft wird die Agrobiodiversität eine zentrale Rolle in einer sich wandelnden Landwirtschaft spielen, da durch die Erhaltung und Verfügbarkeit einer grossen Vielfalt an nutzbaren Lebewesen vielfältige Optionen und Absicherungen entstehen. Beispielsweise durch Züchtung erlaubt sie eine bessere vorausschauende Anpassung an Herausforderungen wie das sich wandelnde Klima, Ressourcenknappheit, und Veränderungen im Konsumverhalten der Menschen.

Eine schwindende Nutzung dieser genetischen Ressourcen riskiert jedoch deren unwiderruflichen Verlust. Verschiedene internationale und nationale Programme haben sich daher der Anerkennung, dem Schutz, der Erhaltung und der Förderung der Nutzung einer grösseren Bandbreite der genetischen Vielfalt verschrieben.

Zentrale Instrumente sind in diesem Zusammenhang das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity), der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen und die Globale Aktionspläne für pflanzen- bzw. tiergenetische Ressourcen Kommission der FAO für genetische Ressourcen.

Biodiversität bedeutet die Variabilität unter lebenden Organismen und der Ökosysteme, zu denen sie gehören. Diversität manifestiert sich daher auf verschiedenen Ebenen: innerhalb einer Art (Genetik und Epigenetik), zwischen den Arten (verschiedene Spezies) und innerhalb und zwischen Ökosystemen.

Unter Agrobiodiversität versteht man die Vielfalt und Variabilität der Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen, welche direkt oder indirekt durch den Menschen für die Ernährung und Landwirtschaft genutzt werden können. Sie beinhaltet die Kultur- und Forstpflanzen, einschliesslich ihrer Wildformen, die Nutztiere, die nutzbaren Wildtiere, die Fische und andere aquatische Lebewesen, sowie die für die Lebensmitteltechnologie nutzbaren Mikroorganismen.

Sie umfasst auch die Vielfalt an Lebewesen, welche die Produktion unterstützen, wie Bodenmikroorganismen und Nützlinge wie die Bestäuber, sowie die Vielfalt der Agrarökosysteme in ihrer Gesamtheit.

Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (IV-PGREL) trat am 29. Juni 2004 in Kraft. Heute sind 144 Staaten Vertragsparteien. Die Schweiz ratifizierte den Vertrag am 22. November 2004. Der Vertrag steht im Einklang mit dem Übereinkommen über biologische Vielfalt und soll die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL) sowie die gerechte Aufteilung der daraus entstehenden Vorteile sichern. Der Vertrag ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen, auf die die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Züchterinnen und Züchter angewiesen sind, um den globalen Herausforderungen in den Bereichen Ernährungssicherheit und Klimawandel begegnen zu können. Er bildet mit eine wichtige Grundlage für den Zugang zu Pflanzenmaterial, das für die Züchtung von neuen Sorten von grundlegender Bedeutung ist.

Der Zugang zu den PGREL und der gerechte Vorteilsausgleich aus deren Nutzung werden im Rahmen eines multilateralen Systems geregelt, das im Vertrag festgelegt ist. Die Transaktionen zwischen Lieferanten und Nutzern von Ressourcen erfolgen über standardisierte Materialübertragungsvereinbarungen (SMTA). Jedes Jahr werden mehrere tausend SMTA getroffen, grösstenteils von den Zentren der Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung. In der Schweiz wurden seit 2007 von der nationalen Genbank über 140 SMTA zu mehr als 1900 Akzessionen ausgestellt.

Nachdem das Lenkungsorgan an seiner 6. Sitzung 2015 beschlossen hatte, die Revi-
sion des multilateralen Systems weiterzuführen, standen 2016 und die erste Hälfte 2017 ganz im Zeichen dieser Arbeiten. Im Zentrum stand wiederum der von Schweizer Kreisen vorgebrachte Vorschlag zu einem sogenannten Subskriptionsmodell. Dieses soll einerseits das die Vorteilsausgleichung vorhersehbarer machen und andererseits für private Nutzer attraktiv genug sein, damit diese neben den öffentlichen Genbanken ebenfalls das System nutzen werden.

Die für die Revision zuständige Arbeitsgruppe traf sich zu zwei Sitzungen und konnte alle Elemente identifizieren, die zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen notwendig sind. Dazu gehören die Revision des SMTA, die Erweiterung des Geltungsbereiches des multilateralen Systems über die bisherigen 64 Arten, sowie eine verstärkte Bereitschaft der Mitgliedstaaten, finanzielle Beiträge zugunsten des multilateralen Systems zu sprechen. Die Schweiz organisierte eine informelle Gesprächsrunde zwischen den wichtigen Akteuren aller in der Arbeitsgruppe vertretenen Kreise, um die Schnürung des Verhandlungspaketes voranzutreiben. Zudem präsentierte sie einen Vorschlag zur Erweiterung des Geltungsbereiches des multilateralen Systems.

Die nächste, 7. Sitzung des Lenkungsorgans wird Ende Oktober 2017 stattfinden. Bis dahin werden die Bemühungen weitergehen, eine von allen Vertragsstaaten getragene Lösung zur Revision des multilateralen Systems zu finden. Die Schweiz wird weiterhin ihren Beitrag an diese Suche leisten.    

Die Landwirtschaft im internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt 

Die Zusammenarbeit zwischen den internationalen Akteuren im Bereich Biodiversität und Landwirtschaft hat sich verstärkt: Die 13. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (CBD), welche im Dezember 2016 in Cancun stattgefunden hat, hat zur Förderung des systematischen Einbezugs von Landwirtschaft, Tourismus, Fischerei und Forstwirtschaft in der CBD aufgerufen. Zudem hat sie angeregt, Überlegungen und Massnahmen zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität in die Agrarpolitiken der Vertragsstaaten zu integrieren. Die 13. Konferenz der CBD hat zudem an die FAO appelliert, auch in ihrer normativen und programmatischen Arbeit die Biodiversität als Querschnittsthema weiter zu stärken. Die 40. Konferenz der FAO ist diesem Aufruf im Juli 2017 nachgekommen, nachdem auch die Kommission für genetische Ressourcen der FAO dazu angehalten hatte.

Alwin Kopse, BLW, Fachbereich Internationales, Nachhaltige Entwicklung, Ernährungssysteme, alwin.kopse@blw.admin.ch

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