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Herausforderungen wie Armut, Hunger, Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Gesundheitsrisiken kennen keine nationalen Grenzen und sind daher schon lange nicht mehr Probleme, die nur lokal oder regional gelöst werden. Sie können nur mit vereinten internationalen Kräften angegangen werden.

Was ist die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung?

Die Agenda 2030 wurde angesichts diverser globaler Herausforderungen, im Rahmen der UNO Generalsversammlung vom 25. – 27. September 2015 durch 193 Regierungs- und Staatschefs in New York verabschiedet. Sie umfasst 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) und deren 169 Unterziele.

Laut der Vision der SDGs sollen bis 2030 die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systeme so verändert werden, dass diese auf allen Ebenen und innerhalb der planetaren Grenzen nachhaltiger und gerechter werden. Nationale wie internationale Massnahmen sollen als Gesamtsystem gedacht und gesteuert werden. Auf internationaler Ebene wird nun der Stand der Umsetzung der Agenda 2030 regelmässig überprüft. Dafür findet jährlich im Juli das Hochrangige Politische Forum (HLPF) in New York statt.

Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz

Die Schweiz hat sich international stark für die Entwicklung der Agenda 2030 engagiert und sie mitgeprägt. Sie beteiligte sich aktiv an der Erarbeitung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) sowie des Mechanismus zur Fortschrittsmessung und -überprüfung. Dabei stützte sich der Bund auf einen breit geführten Dialog mit der interessierten Schweizer Öffentlichkeit.

Im Dezember 2015 beschloss der Bundesrat einen Bericht zum Stand der Umsetzung in der Schweiz zuhanden der UNO bis Januar 2018 auszuarbeiten. Gemäss Botschaft zur Legislaturplanung 2015 – 2019 sollen dafür in einer Transitionsphase 2016 – 2017 Strukturen, Abläufe und Zuständigkeiten der verschiedenen Bundesstellen im Rahmen eines Baseline Assessment geklärt und das koordinierte Zusammenwirken der drei Staatsebenen mit der Privatwirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft definiert werden.

Die Rolle der Landwirtschaft und des BLW bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Die Landwirtschaft trägt als Verursacherin zu globalen Problemen wie Wasserknappheit und -verschmutzung, der Verringerung der Bodenqualität, Erosion, dem Verlust der Biodiversität und zum Klimawandel bei. Sie ist aber auch ein wichtiger und massgeblicher Teil der Lösung hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft. Die Landwirtschaft spielt bei der Erreichung aller 17 SDGs eine Rolle:

SDGs und Landwirtschaft

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Damit die wichtige Rolle einer nachhaltigen Landwirtschaft bei der Umsetzung der Agenda 2030 auf verschiedenen Handlungsebenen eingenommen werden kann, setzt sich das BLW durch das Einbringen von landwirtschafts- und ernährungsrelevanten Themen international und national ein:

Internationaler Überprüfungsmechanismus

Das BLW ist zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), dem Bundesamt für Statistik (BFS), Alliance Sud, dem Zentrum für Entwicklung und Zusammenarbeit (CDE) der Universität Bern, economiesuisse und weiteren relevanten Akteuren Teil der Delegation für das jährliche HLPF in New York. In diesem Rahmen setzt sich das BLW insbesondere für die Umsetzung der SDGs im Bereich Landwirtschaft und Ernährung ein, und dafür, dass nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken und Politiken international als Teil der Lösung zu einer nachhaltigen Gesellschaft verstanden werden.

Bundesweite Bestandsaufnahme

Die Geschäftsleitung des BLW entschied 2016, dass das BLW Teil der Arbeitsgruppe Agenda 2030 national (AA2030) werden soll. Die AA2030 nimmt 2016 – 2017 u.a. eine Analyse des aktuellen Stands der Umsetzung der Agenda 2030 in den Sektoralpolitiken der Bundesverwaltung (Innen- und Aussenpolitik) sowie eine Ermittlung des künftigen Handlungsbedarfs zur Erreichung der SDGs vor. Basierend darauf, ist das BLW für die landwirtschafts- und ernährungsrelevanten Ziele verantwortlich. Die 169 Unterziele wurden den zuständigen Verwaltungseinheiten zugeteilt. Das BLW ist dabei federführend für sechs Unterziele (2.3, 2.4, 2.5, 2.b, 2.c, 15.6). Für jedes Unterziel wird für die Bestandsaufnahme eine Fiche erstellt.

Beispiel Unterziel 2.4

Das internationale Unterziel 2.4 lautet wie folgt:

Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern.

Dieses international verhandelte und verabschiedete Unterziel dient für alle 193 Staaten, sei es Äthiopien, die Schweiz oder Laos usw., gleichermassen als Leitlinie. Deshalb musste das Unterziel im Rahmen der Bestandsaufnahme in den Schweizer Kontext übersetzt werden:

Basierend auf denen vom Bundesrat verabschiedeten «Umweltzielen Landwirtschaft» verfolgt der Bund mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik die langfristige Erhaltung der Tragfähigkeit der Ökosysteme und der Ökosystemleistungen. Die Landwirtschaft passt sich vorausschauend an den Klimawandel an, reduziert die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen, steigert ihre Ressourceneffizienz und trägt damit zur Verringerung des ökologischen Fussabdrucks der Schweiz bei.

Des Weiteren wurden mittels der Fiche für das Unterziel bestehende Indikatoren, Massnahmen, Synergien und Kohärenzfragen mit anderen Politiken des Bundes, sowie Herausforderungen und Opportunitäten für die Umsetzung des Ziels in der Schweiz aufgenommen.

Nebst einer bundesinternen Konsultation zu allen 169 Fichen (vgl. Kasten), ist eine Onlinekonsultation für bundesexterne Akteure durchgeführt worden. Die Resultate beider Konsultationen werden zusammengefügt und in sogenannte SDG-Synthesen auf Ebene aller 17 SDGs ausgearbeitet. Daraus wird ein Bericht resultieren, der im Frühjahr 2018 dem Bundesrat vorgelegt wird. Der Bundesrat wird u.a. basierend darauf entscheiden, wie die Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweiz künftig vorangetrieben werden soll. Zudem ist geplant, den Bericht nach Verabschiedung durch den Bundesrat auch dem HLPF in New York zu präsentieren.

Laura Sommer, BLW, Fachbereich Internationales, Nachhaltige Entwicklung, Ernährungssysteme, laura.sommer@blw.admin.ch

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