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Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert. Sie sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sicherstellen und so insbesondere in Gebieten und Lagen mit klimatischen oder topografischen Erschwernissen den Waldeinwuchs verhindern. Eine offene Kulturlandschaft dient als Basis für die Erbringung der übrigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Grundlegende Informationen zu den Kulturlandschaftsbeiträgen sind zu finden unter: www.blw.admin.ch > Instrumente > Direktzahlungen > Kulturlandschaftsbeiträge
 
Kulturlandschaftsbeiträge setzen sich aus sechs Teilbeträgen zusammen:

Offenhaltungsbeitrag

Hangbeitrag

Steillagenbeitrag

Hangbeitrag für Rebflächen

Alpungsbeitrag

Sömmerungsbeitrag

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75 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden an Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Dies als Offenhaltungsbeitrag, Hangbeitrag, Steillagenbeitrag, Hangbeitrag für Rebflächen und Alpungsbeitrag. Die restlichen 25 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden als Sömmerungsbeitrag an Sömmerungsbetriebe bezahlt.

Da die Flächen stabil bleiben sind auch die Ausgaben im Bereich KLB über die Jahre sehr stabil.

Offenhaltungsbeitrag

Mit dem Produktionserschwernisbeitrag werden die Bewirtschaftungsnachteile in den höheren Zonen angemessen berücksichtigt.

Ansätze Offenhaltungsbeitrag 2016

ZoneFr./ha
Talzone0
Hügelzone100
Bergzone I230
Bergzone II320
Bergzone III380
Bergzone IV390

Offenhaltungsbeitrag 2016

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha23 135236 118282 336541 589
BetriebAnzahl4 30912 58613 85330 748
Fläche pro Betriebha5,3718,7620,3817,61
Beitrag pro BetriebFr.8223 1557 0314 574
Total Beiträge1 000 Fr.3 54139 71197 395140 647

Quelle: BLW


Auch Betriebe in der Talregion erhalten einen Offenhaltungsbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- oder Bergregion bewirtschaften. Da der Hauptanteil ihrer Flächen in der Talregion liegt, bekommen solche Betriebe jedoch einen niedrigeren Beitrag, als Betriebe, die vorwiegend Flächen in der Hügel- oder Bergregion bewirtschaften. Die Totalfläche mit Offenhaltungsbeitrag hat sich gegenüber dem Vorjahr um 823 ha verkleinert.

Hangbeitrag

Mit dem Hangbeitrag werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung aufgrund der Hangneigung ausgeglichen.

Ab 2017 werden die Hangbeiträge auch in der Talzone ausgerichtet und es wird eine dritte Neigungsstufe für sehr steile Flächen mit mehr als 50 % Hangneigung eingeführt. In dieser dritten Hangneigungsstufe werden höhere Beiträge ausgerichtet. Die neue Hangstufe wird die Produktion auf diesen besonders schwierig zu bewirtschaftenden Flächen finanziell stärker unterstützen.

Ansätze Hangbeitrag 2016

HanglageFr./ha
18 – 35 % Neigung410
>35 % Neigung700

Hangbeitrag 2016

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen mit:
     
– Neigung 18 – 35 % (in ha)ha5 23958 09269 253132 584
– Neigung über 35 %ha1 63516 41957 71375 766
Totalha6 87374 511126 965208 350
Anzahl BetriebeAnzahl2 38511 48513 17227 042
Beitrag pro BetriebFr.1 3803 0755 2233 971
Beiträge Total1 000 Fr.3 29235 31168 793107 396

Quelle: BLW

Von den insgesamt 215 000 ha Hangflächen waren im Jahr 2016 knapp 2/3 der Kategorie Neigung 18 – 35 % zugeordnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fläche um 1302 ha reduziert. Der Umfang der angemeldeten Flächen ist u. a. Folge von Wetterbedingungen, die die Bewirtschaftungsart beeinflussen (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen).

Steillagenbeitrag

Der Steillagenbeitrag ist ein Beitrag für Betriebe mit einem hohen Anteil von steilen – also besonders schwierig zu bewirtschaftenden – Flächen.

Ansätze Steillagenbeitrag* 2016

Anteil Flächen mit Hangbeitrag >35 % Hangneigung an der beitragsberechtigten LNFr./ha
30 %100
40 %229
50 %357
60 %486
70 %614
80 %743
90 %871
100 %1 000

* Die Ansätzen sind in 10 %-Schritten dargestellt. Sie erhöhen sich jedoch kontinuierlich mit steigendem Anteil der Flächen von >35 %.

Steillagenbeitrag 2016

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen (Neigung >35 %)
ha423 05634 19437 292
Anzahl BetriebeAnzahl96734 6665 348
Fläche pro Betriebha4,704,547,336,97
Beitrag pro Betrieb (in Fr.)Fr.6911 1112 5302 348
Beiträge Total1 000 Fr.674811 80312 557

Quelle: BLW

Die Mittel aus dem Steillagenbeitrag fliessen vor allem in die Bergregion. Zudem geht 60 % des Steillagenbeitrags an Betriebe mit weniger als 20 ha Fläche. Die Fläche mit Steillagenbeiträgen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 897 ha reduziert.

Hangbeitrag für Rebflächen

Ziel der Hangbeiträge für Reben ist, dass Rebberge in Steil- und Terrassenlagen weiterhin bewirtschaftet und erhalten werden.

Ansätze Hangbeitrag für Rebflächen 2016

HanglageFr./ha
30 – 50 % Neigung1 500
>50 % Neigung3 000
Terrassenlage >30 % Neigung5 000

Hangbeitrag für Rebflächen 2016

 Einheit 
Summe der zu Beiträgen berechtigten Flächenha3 928
Steillagen 30 – 50 % Neigungha1 972
Steillagen über 50 % Neigung ha386
Terrassenanlagen über 30 % Neigungha1 570
Anzahl BetriebeAnzahl2 329
Fläche pro Betrieb ha1,69
Beitrag pro Betrieb Fr.5 137
Beiträge Total1 000 Fr.11 964

Quelle: BLW

Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %. Dabei sind weniger als 10 % dieser Flächen in Steillagen mit einer Neigung über 50 %, und mit 1570 Hektaren befinden sich 40 % in Terrassenanlagen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fläche mit Hangbeiträgen für Rebflächen um 19 ha erhöht.

Alpungsbeitrag

Der Alpungsbeitrag gibt den Ganzjahresbetrieben einen finanziellen Anreiz, ihre Tiere zur Sömmerung abzugeben.

Ansätze Alpungsbeitrag 2016

 Fr./NST
Alpungsbeitrag370

Alpungsbeitrag 2016

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
NormalstossNST52 92967 350175 864296 144
Anzahl BetriebeAnzahl4 9575 72210 41621 095
NST pro Betrieb NST10,6811,7716,8814,04
Beitrag pro BetriebFr.3 9514 3556 2475 194
Beiträge Total1 000 Fr.19 58424 92065 070109 573

Quelle: BLW

Aus der Bergregion kommen fast viermal so viele NST für die Sömmerung als aus der Talregion. Die Betriebe in der Bergregion geben mit 16,88 NST die meisten Tiere pro Betrieb zur Sömmerung. Gegenüber dem Vorjahr wurden 4986 Normalstösse mehr mit Alpungsbeiträgen unterstützt.

Aus unten stehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge pro landwirtschaftlicher Zone und Kanton ablesen.

Sömmerungsbeitrag

Mit dem Sömmerungsbeitrag soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen und Voralpen sowie im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 NST genutzt und gepflegt. Der Viehbesatz jeder Alp wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt. Man spricht dabei vom sogenannten Normalbesatz. Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST) oder für einen Teil der Alpen nach RGVE ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit (GVE) während 100 Tagen (vgl. Artikel zu Sömmerungsbetrieben in diesem Agarbericht).

Ansätze Sömmerungsbeitrag 2016

TierkategorieFr.
Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer traditionellen Sömmerungsdauer
von 56 – 100 Tagen, pro GVE
400
Schafe ohne Milchschafe, pro NST 
   bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen400
   bei Umtriebsweiden320
   bei übrigen Weiden120
Übrige raufutterverzehrende Nutztiere, pro NST400

Sömmerungsbeitrag 2016

Tierkategorie                                                                    ParameterBeiträgeBetriebeGVE oder NST
 Einheit1 000 Fr.AnzahlAnzahl
Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen
mit einer traditionellen Sömmerungsdauer
von 56 – 100 Tagen, GVE
 12 26382830 679
Schafe ohne Milchschafe, NST 6 98579522 199
Übrige Raufutter verzehrende Nutztiere, NST 105 3666 344264 046
Total  124 6146 790316 924

Quelle: BLW


Gegenüber dem Vorjahr werden 45 Sömmerungsbetriebe mehr unterstützt und insgesamt 2,3 Millionen mehr als Sömmerungsbeitrag ausgerichtet. Diese Differenzen lassen sich durch eine genauere Datenaufbereitung im Jahre 2016 durch die Kantonssysteme vor dem Datentransfer an den Bund erklären.

Sömmerungsbeitrag für Schafsömmerung nach Weidesystem 2016

WeidesystemParameterBetriebeTiere mit BeiträgenBeiträge
 EinheitAnzahlNST1 000 Fr.
Ständige Behirtung 18012 5855 028
Umtriebsweide 2024 1001 295
Übrige Weide 4235 514662
Total 79622 1996 985

Quelle: BLW


Gegenüber dem Vorjahr haben die Schafe mit ständiger Behirtung und die Schafe auf Umtriebsweiden tendenzmässig zugenommen, und die Schafe auf den übrigen Weiden etwas abgenommen.

Entwicklung der Sömmerung 2014 – 2016

Tierkategorie  201420152016
MilchküheBetriebe4 7354 7414 623
 NST107 205109 640108 043
Mutter- und Ammenkühe und andere KüheBetriebe3 3223 1042 860
 NST42 06443 38144 399
Anderes RindviehBetriebe6 1756 1676 118
 NST118 533119 567118 703
Tiere der PferdegattungBetriebe917873842
 NST4 3964 2734 278
SchafeBetriebe904902888
 NST23 19124 09523 778
ZiegenBetriebe1 3311 3311 278
 NST5 8565 9695 895
Andere gesömmerte TiereBetriebe346437435
 NST7501 1401 120

Quelle: BLW

Sömmerungsbeiträge nach Kantonen und Tierkategorien

Sömmerungsstatistik: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen

Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe nach Kantonen

Jonas Plattner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, jonas.plattner@blw.admin.ch
Denis Morand, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, denis.morand@blw.admin.ch

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