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Der Amtsantritt des neuen amerikanischen Präsidenten Donald Trump hat weltweit gewisse handelspolitische Verunsicherung ausgelöst. Nichtsdestotrotz hält die Schweiz an ihrer Handelspolitik fest und strebt auch im 2017 den Ausbau des weltweiten Netzes an Freihandelsabkommen mit Drittstaaten an. Als kleines Land mit einer starken Wirtschaft ist sie auf Marktzugang rund um die Welt angewiesen. Ausserdem sollen mit diesen Bestrebungen Diskriminierungen von Schweizer Unternehmen auf ausländischen Märkten verhindert werden.

Neben der Europäischen Freihandelsassoziationskonvention (EFTA-Konvention) und dem Freihandelsabkommen mit der EU umfasst dieses Netzwerk 30 Abkommen mit 41 Partnern. Bis auf die Abkommen mit China, Japan und den Färöer Inseln sind alle Abkommen im Rahmen der EFTA abgeschlossen worden. 2017 wurden die Verhandlungen mit Ecuador, Indonesien, Malaysia und Mexiko weitergeführt und mit Indien und Vietnam wieder aufgenommen.

Die Bestimmungen über den Warenverkehr innerhalb der Abkommen beinhalten auch Regelungen für Agrarprodukte. Aufgrund der unterschiedlichen Agrarpolitiken und Sensitivitäten der einzelnen EFTA-Staaten werden die Bestimmungen über den Zugang zu den Agrarmärkten innerhalb dieser Abkommen bilateral durch jedes EFTA-Mitglied verhandelt – die Schweiz und der Fürstentum Liechtenstein verhandeln jedoch als Zollunion zusammen. Alle Zollkonzessionen, die die Schweiz ihren Freihandelspartnern gewährt, sind in deren Interesse und mit der Schweizer Agrarpolitik vereinbar. So handelt es sich bei den Agrarbasisprodukten in erster Linie um Zollreduktionen für nicht sensible Produkte innerhalb bestehender WTO-Zollkontingente oder für Zeiträume ausserhalb der Schweizer Produktionssaison. Im Gegenzug bemüht sich die Schweiz, in den Verhandlungen möglichst weitgehende Konzessionen für Basisagrarprodukte mit hohem Exportpotenzial wie Käse und andere Milchprodukte, Trockenfleisch und Tabakwaren sowie für verarbeitete Agrarprodukte wie Getränke, Schokolade, Zuckerwaren und Kaffee zu erhalten.

Aktuelle Entwicklungen bei den Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA

Abgeschlossene Verhandlungen 

Der Ratifikationsprozess des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Georgien ist im Gange im Schweizer Parlament. Das Abkommen wurde vor einem Jahr offiziell in Bern unterzeichnet. Mit diesem Abkommen gewährt Georgien der Schweiz zollfreien Zugang zu seinem Markt für alle verarbeiteten Agrarprodukte. Bei den Agrarbasisprodukten erreichte die Schweiz aufgrund einer geringeren Konzessionsbereitschaft als jener der EU in manchen Fällen einen eingeschränkteren Marktzugang als die EU. Dennoch konnten die wichtigsten Exportinteressen der Schweiz vollumfänglich berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Verabschiedung des Berichts zur Aussenwirtschaftspolitik 2016 wurde anfangs Jahr auch das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Philippinen durch das Parlament genehmigt. Mit Inkrafttreten des Abkommens oder nach einem Übergangszeitraum von höchstens sechs Jahren wird der Schweiz für zahlreiche für sie interessante Agrarbasisprodukte und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Käse und andere Milchprodukte, Trockenfleisch, Wein und Tabakwaren sowie Schokolade, Babynahrung und Müesli ein zollfreier Zugang zum philippinischen Markt gewährt. Im Gegenzug erhalten die Philippinen Konzessionen für einige ihrer Agrarprodukte mit Exportinteresse wie tropische Erzeugnisse, Kokosprodukte und – im Rahmen eines präferenziellen bilateralen Zollkontingents – Muscovado-Zucker, eine Art Rohzucker.
 
Diese beiden Abkommen sowie das Protokoll über den Beitritt Guatemalas zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten sind noch nicht in Kraft getreten.

Laufende Verhandlungen 

Die EFTA-Staaten handeln derzeit Freihandelsabkommen mit Ecuador, Indien, Indonesien, Malaysia und Vietnam sowie mit den Mitgliedstaaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) aus. Ausserdem finden weitere Verhandlungen mit der Türkei, Kanada, Mexiko und Chile statt im Hinblick auf eine allfällige Vertiefung der bestehenden Abkommen. Die Verhandlungen mit Thailand, Algerien und der Zollunion Russland-Weissrussland-Kasachstan (Armenien und Kirgisistan sind seit 2015 ebenfalls Mitglied dieser Union) bleiben hingegen aus unterschiedlichen Gründen weiterhin sistiert.

Explorationen 

Die EFTA-Staaten führen Handelsgespräche mit den USA. Weitere Kontakte werden mit Staaten des südlichen Afrikas und mit asiatischen Staaten gepflegt.

Sibyl Eigenmann BLW, Fachbereich Internationale Handelspolitik, sibyl.eigenmann@blw.admin.ch

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