Zurück

Die Einfuhrregelungen sind ein wichtiges Instrument für die Schweizer Landwirtschaft im Aussenhandelsbereich. Die grundlegenden Bestimmungen wie beispielsweise zu den Einfuhrbewilligungen, zur Festsetzung von bestimmten Zollansätzen oder zur Verteilung von Zollkontingenten sind in der Agrareinfuhrverordnung (AEV) enthalten. Viele Importeure und Konsumenten stellen die zahlreichen Einfuhrregelungen in Frage, zumal es immer mehr Freihandelsabkommen gibt. Umso mehr bemüht sich das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), die Einfuhrregelungen wenn möglich zu vereinfachen und administrative Aufwände zu senken.

Der grösste Schritt im Berichtsjahr erfolgte diesbezüglich beim Grenzschutz für Schnittblumen. Bereits im Jahr 2007 wurde im Einvernehmen mit der Branche beschlossen, in diesem Bereich die Ausserkontingentszollansätze (AKZA) schrittweise bis auf das Niveau der Kontingentszollansätze (KZA) abzusenken. Am 1. Januar 2017 war dieser Prozess mit dem letzten dieser Abbauschritte abgeschlossen. Damit ist die Verteilung des Zollkontingents für Schnittblumen hinfällig geworden, und die einschlägigen Verordnungsbestimmungen konnten im Rahmen des Verordnungspakets 2016 geändert werden. Seit dem 1. Mai 2017, dem Beginn der Kontingentsperiode 2017, können nun Schnittblumen in unbeschränkter Menge zum KZA importiert werden.

Neben der Verwaltung der Zollkontingente ist das BLW ebenfalls zuständig für die periodische Anpassung der Grenzabgaben für Zucker, Getreide, Futtermittel und Ölsaaten. Der Bundesrat hat diese Aufgabe mittels eng definierten Regeln ans BLW delegiert. Zu den Grenzabgaben gehören Zölle und Garantiefondsbeiträge. Bei Brotgetreide blieben die Abgaben 2016 unverändert, bei Zucker änderten sie auf den 1. November 2016 und bei Futtermitteln und Ölsaaten gab es wie üblich fast monatlich Änderungen, da praktisch immer einzelne Abgabensätze der vielfältigen Produktepallette angepasst werden mussten. Zudem änderte der Bundesrat in der AEV, im Anhang 1 unter Ziffer 15, die Zollansätze der Speiseöle und –fette auf den 1. Januar 2017 und das Departement (WBF) setzte auf den 1. Juli 2017 etliche Importrichtwerte im Rahmen des Schwellenpreissystems neu fest.

Einen detaillierten Überblick über die Verordnungsänderungen bietet der Bericht des Bundesrates über zolltarifarische Massnahmen 2016. Im Rahmen dieses Berichts wird auch die Zuteilung und Ausnützung der Zollkontingentsanteile veröffentlicht. Diese und weitere Informationen zur Agrareinfuhr sind auf der BLW-Homepage unter dem Thema Einfuhr von Agrarprodukten oder direkt unter der Adresse www.import.blw.admin.ch zu finden.

Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2016

Ein bedeutender Teil des Vollzugs der Einfuhrregelungen ist die Verteilung der Zollkontingente. Bei Zollkontingenten, die nicht mit dem einfachsten Verfahren «in der Reihenfolge der Zollanmeldungen» verteilt werden können (auch «Windhund an der Grenze» genannt, nach dem Prinzip «first come, first served»), wird oft das Versteigerungsverfahren angewendet. Das BLW führte für die Kontingentsperiode 2016 insgesamt 89 Versteigerungen durch, um die verschiedenen Teilzollkontingente zu verteilen. Die Anzahl der Versteigerungen sank gegenüber dem Vorjahr wiederum leicht um sieben Freigaben, da weniger Zollkontingentsteilmengen bei Fleisch versteigert wurden. Wie in der Kontingentsperiode 2015 wurde beispielsweise kein Teilzollkontingent für Schlachtkörper von Schweinen freigegeben. Bei anderen Fleischkategorien mussten Quartalsfreigaben etwas weniger häufig aufgestockt werden und die Fleischkategorie «Verarbeitungsfleisch von Kühen» wurde nur in Form von Schlachtkörpern freigegeben, während sie 2015 in drei Freigabeperioden zusätzlich in Form von tiefgekühltem, bereits zerlegtem TK-Fleisch eingeführt werden konnte.

Die ausgeschriebenen Versteigerungsmengen der Teilzollkontingente bei Fleisch sanken ebenfalls. Nachdem sie bereits 2015 aufgrund der neuen Vergabemethode «nach Zahl der geschlachteten Tiere» für 40 % der Freigaben von Rind-, Schaf-, Ziegen- und Pferdefleisch von 87 553 auf 71 919 Tonnen stark zurückgegangen waren, setzte sich dieser Trend 2016 fort. Die Menge betrug noch 68 579 Tonnen, was einem Minus von 4,6 % im Vergleich zu 2015 entspricht. Der Erlös der Versteigerungen ging ebenfalls zurück und sank mit 198 024 111 Franken erstmals seit der Kontingentsperiode 2010 auf unter 200 Millionen Franken. Hingegen stieg der Durchschnittspreis über alle Fleischkategorien um weitere 9 Rappen auf Fr. 2.89/kg, bei den Fleischkategorien, bei denen zu 40 % die neue Verteilmethode angewandt wird, gar um 40 Rappen auf Fr. 3.96/kg. Somit ist dieser Durchschnittspreis innerhalb von zwei Jahren um genau einen Franken, bzw. knapp 40 % gestiegen.

Erstmals nutzten Bietende bei allen 89 Versteigerungen die Möglichkeit, ihre Gebote über die Internetanwendung eVersteigerung zu übermitteln. Von den fast 7700 Geboten wurden 84 % über Internet eingereicht. Nach einer Stagnation im 2015 ist diese Quote 2016 wieder gestiegen und zwar um 4 %. Werden viele Teilzollkontingente in einem Bereich versteigert, wie dies bei Fleisch der Fall ist, werden sogar Quoten von 100 % Nutzung von eVersteigerung erreicht. 2016 kam dies bei einigen Freigaben von Kalbslebern oder Rindszungen vor. Auch bei einer der drei Warenkategorien bei Kartoffelprodukten gab es diese maximale Quote.

Die detaillierten Ergebnisse der Kontingentsversteigerungen sind in der Tabelle «Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2016» aufgeführt.

Emanuel Golder, BLW, Fachbereich Ein- und Ausfuhr, emanuel.golder@blw.admin.ch

Facebook Twitter