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Das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. «Schoggigesetz») schafft an der Schweizer Grenze ein Preisausgleichssystem für verarbeitete Agrarprodukte: Beim Import von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten werden die enthaltenen Grundstoffe durch Importzölle (bewegliche Teilbeträge) auf das inländische Preisniveau verteuert. Beim Export von verarbeiteten Produkten kann der Bund Ausfuhrbeiträge für bestimmte Grundstoffe gewähren, um diese auf das ausländische Preisniveau zu verbilligen. Mit diesem System soll das agrarpolitisch bedingte Rohstoffpreishandicap der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie ausgeglichen werden.

Ausfuhrbeiträge im Beitragsjahr 2016

Im Beitragsjahr 2016 (Dezember 2015 bis November 2016) standen 94,6 Millionen Franken für die Ausfuhrbeiträge im Rahmen des Schoggigesetzes zur Verfügung. Davon wurden 81,593 Millionen Franken für Milch- und 13,007 Millionen Franken für Getreidegrundstoffe verwendet.

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Trotz der Kürzungen konnte auch im Beitragsjahr 2016 nicht allen eingegangenen Anträgen um Ausfuhrbeiträge entsprochen werden. Der Fehlbetrag belief sich auf 5,300 Millionen Franken, wobei den betroffenen Firmen für nicht kompensierte Butter Importanrechte im Gegenwert von 0,356 Millionen Franken zugeteilt wurden.

Im Mittel der Jahre 2014 – 2016 lag der Anteil der über das Schoggigesetz exportierten Agrarrohstoffe an der Gesamtproduktion der Schweiz für Milch bei rund 6 % und für Weizen bei rund 12 %.

Aufhebung der Ausfuhrbeiträge

Der WTO-Ministerbeschluss von Nairobi zum Ausfuhrwettbewerb vom 19. Dezember 2015 verpflichtet die WTO-Mitglieder, auf sämtliche verbleibende Exportsubventionen im Landwirtschaftsbereich zu verzichten. In der Schweiz betrifft dies die Ausfuhrbeiträge des sog. «Schoggigesetzes». Für Exportsubventionen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte wird eine Übergangsfrist von maximal fünf Jahren gewährt (bis Ende 2020). Das vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmenpaket beinhaltet die Totalrevision des «Schoggigesetzes» zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge sowie Begleitmassnahmen zum Erhalt der Wertschöpfung und von Arbeitsplätzen in der Lebensmittelproduktion. Die Begleitmassnahmen umfassen neue exportunabhängige, produktgebundene Stützungen für Milch und Getreide sowie eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs für die bisher beitragsberechtigten Agrargrundstoffe. Die neuen Stützungszahlungen werden budgetneutral mittels einer Verschiebung der bisherigen Ausfuhrbeiträge ins Landwirtschaftsbudget finanziert. Aktuell befindet sich die Vorlage in der parlamentarischen Beratung.

Tim Kränzlein, BLW, Fachbereich Internationale Handelspolitik, tim.kraenzlein@blw.admin.ch

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