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Die staatlichen Sozialwerke, Personenversicherungen, Sachversicherungen und private Institutionen sind sowohl für die bäuerliche als auch für die nicht-bäuerliche Bevölkerung Teil des formalen Sicherheitsnetzes. Diese verschiedenen Sozialversicherungen wie AHV/IV oder Kranken- und Unfallversicherung bieten den Menschen einen weitreichenden Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.

Bei den meisten Sozialversicherungen ist eine Auswertung nach Berufskategorie nicht möglich. Die nachfolgende Untersuchung beschränkt sich daher auf das AHV-Einkommen, die Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie die Sozialhilfe.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist einer der bedeutendsten Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz. Sie soll einen Beitrag leisten zum Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken. Die 1948 eingeführte AHV-Rente ist dabei abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen in der aktiven Zeit sowie von allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Die AHV-Einkommensstatistik umfasst sämtliche AHV-pflichtigen Einkommen eines Beitragsjahres unabhängig von der Dauer der Erwerbstätigkeit.

Die aktuellste verfügbare AHV-Einkommensstatistik stammt aus dem Jahre 2013: Dabei zählte man knapp 5,5 Millionen AHV-Beitragszahlende (Erwerbstätige und Nichterwerbstätige). Unter den insgesamt 5,0 Millionen erwerbstätigen Beitragszahlern (ohne Personen mit ausschliesslichem Ersatzeinkommen wie IV-Taggelder etc.) im Alter von 18 bis 63/64 Jahren sind 51 800 selbständige Landwirte und selbständige Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen.Bei 34 500 Landwirten (75 %) und 4700 Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen (78 %) war das AHV-Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit gemessen an ihrem gesamten AHV-Einkommen anteilsmässig am höchsten. Rund die Hälfte der selbständigen Beitragszahlenden aus der Landwirtschaft ging zusätzlich einer ausserbetrieblichen Erwerbstätigkeit nach.

AHV-pflichtiges jährliches Einkommen von Selbständigen in der Landwirtschaft1
(Personen im Alter von 18 bis 63/64 Jahren)2

AHV-Einkommen
2013
AnzahlTotal mittleres AHV-Einkommen (arithmetisches Mittel)davon aus Landwirtschaftdavon aus anderer Erwerbstätigkeit³Mittleres Alter
  Fr.Fr.Fr.Jahre
Männer45 70068 30049 30019 00048,2
Frauen6 00037 70026 40011 30048,0
Total bzw. Mittelwert                           51 800
64 700

46 600

18 100

48,1

1 Spezialauswertung
2 Erwerbstätige Personen im Jahr des Erreichens des AHV-Alters (64 bzw. 65 Jahre) sowie nach dem AHV-Alter (65+ bzw. 66+ Jahre) werden nicht berücksichtigt.
3 Personen ohne andere Erwerbstätigkeit: Bei der Berechnung des Mittelwertes wird der Betrag von 0 Franken eingesetzt.    
Quellen: Individuelle Konten der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Stand April 2017

Die Einkommenseinträge in den individuellen AHV-Konten werden jährlich von den Ausgleichskassen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) übermittelt. Die Übermittlung erfolgt nach Beitragsarten. Dabei werden Selbständige in der Landwirtschaft mit einer separaten Beitragsart (Beitragsart 9) gemeldet. Selbständigerwerbenden, welche nur den AHV-Mindestbeitrag entrichten ohne Angaben zur Einkommenshöhe, wird ein Einkommen in ihrem individuellen Konto eingetragen (2013: 9333 Fr.). In der Landwirtschaft ist dies bei 17 % bzw. 7200 Männern und 1830 Frauen der Fall.

Bei den Frauen sind 2013 im Vergleich zu 2000 fast doppelt so viele als Selbständige in der Landwirtschaft erwerbstätig (2000: 3400; 2013: 6000). Ihr Einkommen aus dieser selbständigen Erwerbstätigkeit hat sich dabei zwischen 2000 und 2013 um 10 000 Franken erhöht (2000: 16 400 Fr.; 2013: 26 400 Fr.).

Die Familienzulagen

Familienzulagen sind, neben Steuererleichterungen, das wichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs. Im Gegensatz zu den Leistungen der übrigen Sozialversicherungen bilden sie nicht einen Einkommensersatz, sondern eine Einkommensergänzung.

Die Familienzulagen in der Landwirtschaft gelten ausschliesslich für selbständige Landwirtinnen/Landwirte, Älpler, Berufsfischer sowie landwirtschaftliche Arbeitnehmende.

Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmende werden teilweise von den landwirtschaftlichen Arbeitgebenden finanziert. Den Restbetrag sowie den Aufwand für die Familienzulagen an Landwirtinnen/Landwirte decken zu zwei Dritteln der Bund und zu einem Drittel die Kantone. Bei allen anderen Selbständigerwerbenden werden Familienzulagen durch Beiträge der Selbständigerwerbenden finanziert.

Monatliche Ansätze von Familienzulagen in der Landwirtschaft

Art der FamilienzulageAnsatz (in Fr.)
Kinderzulage¹ (Kinder bis 16 Jahren)200
Ausbildungszulage¹ (Kinder von 16 bis 25 Jahren)250
Haushaltungszulage100

¹ Berggebiet: um 20 Fr. höher
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Die Höhe der Kinder- und der Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft entspricht den Mindestansätzen nach dem Familienzulagengesetz (FamZG). Im Berggebiet sind diese Ansätze um 20 Franken höher. Landwirtschaftliche Arbeitnehmende erhalten zusätzlich eine monatliche Haushaltungszulage von 100 Franken. Einzelne Kantone richten nebst diesen Zulagen noch weitere aus.

Bezug von Familienzulagen in der Landwirtschaft 2016 nach FLG

 Bezüger/innen Jährliche ZulagenDurchschnittliche Zulagen
(pro Jahr)
 AnzahlMio. Fr.Fr.
Landwirtschaftliche Arbeitnehmende7 874  
  Kinderzulagen8 47415,4251 821
  Ausbildungszulagen2 3524,6461 976
  Haushaltungszulagen7 7537,117918
Landwirte / Landwirtinnen13 303  
  Kinderzulagen21 53653,1752 470
  Ausbildungszulagen8 78324,6142 803
Total21 177104,9774 958

Ohne Älpler und Fischer
Quelle: BSV

Die finanziellen Mittel, die in Form von Familienzulagen in die Landwirtschaft fliessen, haben in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Zwei Faktoren führen zu einem Rückgang der Anzahl Bezüger und infolgedessen zu einer Kostenreduktion: Der erste Faktor ist der Strukturwandel in der Landwirtschaft. Der zweite ist eine Gesetzesänderung, die zur Folge hat, dass immer mehr Bauernfamilien Zulagen über das Familienzulagengesetz (FamZG) anstatt über das Gesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) beziehen. 2009 beliefen sich die ausbezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft noch auf insgesamt 150 Millionen Franken, 2016 auf 105 Millionen Franken.

Die Sozialhilfe

Die Bundesverfassung garantiert jedem in der Schweiz sich aufhaltenden Menschen einen Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Die Kantone gewähren im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe Leistungen an Personen, die nicht für ihren Bedarf oder denjenigen ihrer Familie aufkommen können. Zuständigkeit und Vollzug der Sozialhilfe sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich organisiert.

Sozialhilfe-Bezug von Erwerbstätigen in der Landwirtschaft 20151

 DossiersUnterstützte
Personen (Erwachsene und Kinder)
Summe der Auszahlungs-
beträge
Auszahlungsbetrag pro Dossier
 AnzahlAnzahlMio. Fr.Fr.
Selbständig46790,64113 942
Regelmässig Angestellte1493252,34915 765
Übrige Erwerbstätige in Privathaushalten

247

450

3,720

15 186
Erwerbstätige in stationären Einrichtungen /
besonderen Wohnformen


19


20


0,374


19 709
Total Erwerbstätige4618747,08515 436

1 Spezialauswertung Branche Landwirtschaft: Sozialhilfefälle und Mittelwert der Auszahlungsbeträge nach Erwerbssituation    
Grundgesamtheit: Personen in Dossiers (Unterstützungseinheiten), in denen die Antragstellende Person in der Landwirtschaft (inkl. Forst, Fischerei) erwerbstätig und zwischen 15 und 64 Jahren alt ist.  
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS); die Resultate der Schweizerischen Sozialhilfestatistik basieren seit 2009 auf einer Vollerhebung in allen Kantonen.

2015 wurde an 461 Dossiers aus der Landwirtschaft (erste Spezialauswertung 2013: 490 Dossiers) rund 7,1 Millionen Franken Sozialhilfe gewährt, was pro Fall 15 436 Franken entspricht; unabhängig der Branche waren es durchschnittlich 15 900 Franken pro Fall.

Der Bedarfsnachweis als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen führt dazu, dass die finanziellen Verhältnisse von Haushalt und Betrieb aufgedeckt und bisher Privates einer Behörde mitgeteilt werden müssen. Unter den Bauernfamilien verbreitete Werte wie Autonomie, Eigenständigkeit und Unabhängigkeit stehen der Inanspruchnahme der Sozialhilfe entgegen. Wegen der engen Verflechtung von Betrieb und Privathaushalt besteht zudem eine grosse Abhängigkeit bezüglich Einsatz von Arbeit und Finanzen. Bäuerinnen und Landwirte nehmen unter anderem auch deshalb selten Sozialhilfe in Anspruch. Der Gürtel wird in finanziell schwierigen Zeiten enger geschnallt und sie leben «von der Substanz».

Esther Grossenbacher, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation, Evaluation, esther.grossenbacher@blw.admin.ch

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