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Die Schweiz hat ein im Hinblick auf die EU äquivalentes Importsystem für Bio-Produkte, welches in der Bio-Verordnung geregelt wird. Neu hat die EU das bestehende Trade Control and Expert System (TRACES) um die elektronische Abwicklung der Kontrollbescheinigungen für Bio-Importe erweitert. Um die Gleichwertigkeit zur EU zu erhalten, wird die elektronische Kontrollbescheinigung in der Schweiz zum 1. Januar 2018 eingeführt.

Dieses wegweisende elektronische Bescheinigungssystem stärkt die Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit und erschwert etwaigen Betrug. Ausserdem verringert es den Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsbeteiligte, Zertifizierungsstellen und Behörden.

In einem Übergangszeitraum von 12 Monaten können in der Schweiz Papier- und elektronische Bescheinigungen nebeneinander verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2019 gelten für Bio-Einfuhren in die Schweiz nur noch die elektronischen Bescheinigungen.
Die EU hat das sogenannte «E-COI» (electronic certificate of inspection) bereits im April 2017 eingeführt. Der Übergangszeitraum endet dort am 19. Oktober 2018.

In der Praxis bedeuten die Neuerungen, dass die Kontrollbescheinigungen für die Einfuhr von Erzeugnissen aus biologischer Landwirtschaft in das Informationssystem TRACES – das bestehende elektronische System der EU zur Verfolgung von Lebensmitteln – integriert werden. Das rund um die Uhr zugängliche TRACES-System erleichtert den Handel, da es den Geschäftspartnern und den zuständigen Behörden ermöglicht, sich unkompliziert über die Verbringung ihrer Sendungen zu informieren und die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Zudem hat es sich als wertvolles Instrument für eine schnelle Reaktion auf Unregelmässigkeiten und Verstösse erwiesen – indem die Verbringung von Sendungen verfolgt und das Risikomanagement bei zurückgewiesenen Sendungen erleichtert wird.

In den EU-Mitgliedstaaten haben die «zuständigen Behörden» (das ist in den meisten Fällen der Zoll) eine tragende Rolle im Arbeitsprozess der elektronischen Kontrollbescheinigung: Sie prüfen die Sendungen und versehen sie in TRACES mit einem Sichtvermerk. Erst dann ist eine Überführung in den freien Warenverkehr der EU möglich. In der Schweiz obliegt der Vollzug zu TRACES-E-COI grundsätzlich dem BLW. Zudem übernehmen die 4 zugelassenen Zertifizierungsstellen die Rolle der Überprüfung der Sendungen. Beruhend auf dem geltenden Prüfverfahren bei Importen erteilt das BLW den Zertifizierungsstellen und den Unternehmen in der Schweiz die Zugangsrechte zu TRACES. Weiteren Behörden des Bundes und der Kantone werden die Zugangsrechte erteilt, wenn das zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötig ist.    

GUB/GGA Register am 31. Dezember 2016

Sabine Schäfer, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, sabine.schaefer@blw.admin.ch

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