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Mit 4 Milliarden Franken hat der Pflanzenbau einen leicht kleineren Anteil an der landwirtschaftlichen Gesamtproduktion der Schweiz (9 Mrd. Fr.) als die tierische Produktion (5 Mrd. Fr.). Innerhalb des Pflanzenbaus hat dabei der Gemüse- und Gartenbau die grösste Bedeutung, gefolgt vom Futterbau. Ergänzend zum Grenzschutz fördert der Bund den Pflanzenbau mit spezifischen Einzelkulturbeiträgen im Ackerbau und Beiträgen für die Verarbeitung von Schweizer Obst.

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Finanzielle Mittel 2016

Die im Jahr 2016 für den Pflanzenbau ausgerichteten Mittel stiegen leicht gegenüber dem Vorjahr von 62,3 Millionen Franken auf 64,6 Millionen Franken. Davon entfielen 95 % auf die Förderung von Einzelkulturen, 4 % auf die Verarbeitung und Verwertung von Obst und 1 % auf Fördermassnahmen in der Weinwirtschaft.

Ausgaben Pflanzenbau

Hintergrund für den Anstieg der Ausgaben war, dass leicht mehr Mittel für die Ackerkulturen aufgewendet wurden und 0,8 Millionen Franken mehr Beiträge für die Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst ausgerichtet wurden.

Einzelkulturbeiträge für Ackerkulturen 

Gestützt auf Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) werden Einzelkulturbeiträge für Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futtergräsern sowie Futterleguminosen ausgerichtet. Mit diesen Beiträgen können für die Versorgung der Bevölkerung wichtige Kulturen gefördert werden, die andernfalls aufgrund ihrer unzureichenden Rentabilität nicht in ausreichendem Ausmass angebaut würden. Die Beiträge werden daher nur ausgerichtet, wenn die Kulturen im Reifezustand geerntet werden. Der Vollzug der Massnahme erfolgt aus praktischen Gründen (gleiche Prozesse) zusammen mit den Direktzahlungen.

Wichtigste Beiträge (EKBV) 2016

KulturFlächeBeitragTotal
 haFr. je hain 1000 Fr.
Zuckerrübe18 9921 80034 073
Raps20 81270014 568
Sonnenblume 4 8407003 388
Soja1 7331 0001 733
Ackerbohne6371 000637
Eiweisserbse4 5131 0004 513
Lupine 1151 000115
Total  59 027

Quelle: BLW

Ausblick Grenzschutzmassnahmen Brotgetreide    

Als Folge der geringen Ernte 2016 an backfähigem Brotgetreide erhöhte der Bundesrat auf Antrag der Getreidebrache das ordentliche Zollkontingent von 70 000 Tonnen für das Jahr 2017 vorübergehend auf 100 000 Tonnen. Im Januar 2017 betrug die freigegebene Zollkontingentsteilmenge 30 000 Tonnen und von Februar bis Mai wurden monatlich Teilmengen von je 10 000 Tonnen freigegeben. Anfang Juli und Oktober beliefen sich die freigegebenen Zollkontingentsteilmengen der bisherigen Praxis entsprechend auf je 15 000 Tonnen.
Die Freigabe des Zollkontingents Brotgetreide ab 2018 wurde im Rahmen des Verordnungspakets 2017 in die Vernehmlassung gegeben. Im Herbst 2017 entschied der Bundesrat darüber, ob die ordentliche Freigabe künftig in mehr als vier Teilmengen erfolgen wird.    

Verwertungsmassnahmen Obst 

Basierend auf Artikel 58 Absatz 1 LwG richtet der Bund Beiträge für Massnahmen zur Verwertung von Obst aus.

Die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Massnahmen zur Verwertung von Obst (Obstverordnung; SR 916.131.11) regelt die Ausführung der beiden aktuell mit Beiträgen unterstützten Massnahmen:

Lagerung der betriebsbezogenen Marktreserve für Apfel- und Birnensaftkonzentrat
Die betriebsbezogene Marktreserve der Mostereien dient dem Ausgleich der Alternanz-bedingten Ernteschwankungen bei Apfel- und Birnbäumen. Durch die Einlagerung von Apfel- und Birnensaftkonzentrat in erntestarken Jahren kann das Angebot an Konzentrat und daraus hergestellter Produkte auch in ernteschwächeren Jahren aufrechterhalten werden. Die Beiträge stellen eine Entschädigung der Lager- und Kapitalzinskosten dar. Sie werden ausgerichtet für einen Teil des Konzentrats, das eine Mosterei zusätzlich zu ihrem normalen, notwendigen Vorrat lagert (maximal 40 % der Normalversorgungsmenge der Mosterei). Die Höhe der Beiträge wird jährlich vom BLW überprüft und neu festgelegt. Beitragsberechtigt sind gewerbliche Mostereien. 2016 wurden 2190 Tonnen Apfelsaftkonzentrat und 451 Tonnen Birnensaftkonzentrat als Marktreserve gelagert und mit Beiträgen unterstützt. Die Beiträge an die Marktreserve von Kernobstsaftkonzentrat beliefen sich im Jahr 2016 auf 0,5 Millionen Franken gegenüber 0,8 Millionen Franken im Vorjahr.    

Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst
Je nach Obstprodukt und Verwendungszweck gelten unterschiedliche Grenzschutzhöhen. Die Beiträge des Bundes zur Herstellung von Produkten aus Obst tragen dazu bei, einen Teil dieser Differenzen beim Grenzschutz auszugleichen. Gleichzeitig fördern sie den Absatz von Schweizer Verarbeitungsobst und können zu besseren Produzentenpreisen führen. Gewährt werden sie für die Herstellung von Produkten, deren Zollansatz höchstens 10 % von ihrem Preis franko Schweizergrenze beträgt und die keiner Alkoholsteuer unterliegen. Die Höhe der Beiträge entspricht einem Teilausgleich (50 %) der Differenz zwischen dem ausländischen und dem inländischen Produzentenpreis des Rohstoffs. Beitragsberechtigt sind Verarbeitungsbetriebe der ersten Verarbeitungsstufe. Für Obst bis und mit Ernte 2016 wurden die Beiträge ausgerichtet für die Herstellung von Produkten aus:    
  – Beerenobst: Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren und Johannisbeeren
  – Kernobst: Äpfel und Birnen
  – Steinobst: Aprikosen, Kirschen und Zwetschgen

Ausblick Obsternte 2017   

Für Obst ab der Ernte 2017 werden zusätzlich Beiträge gewährt für die Herstellung von Produkten aus Pflaumen, Quitten und anderen als den bis 2016 berücksichtigten Beeren.  

Gesamthaft wurden im Jahr 2016 Beiträge für die Herstellung von Produkten aus 8379 Tonnen Obst ausgerichtet: 6509 Tonnen Kernobst (einschliesslich des für die Essigherstellung verwendeten Konzentrats, dessen Menge auf frisches Kernobst umgerechnet wurde), 1573 Tonnen Steinobst und 297 Tonnen Beerenobst. Mit 1,8 Millionen Franken lagen die Beiträge für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten 2016 um 0,9 Millionen Franken höher als im Vorjahr. Da die Obstverwertungsbeiträge für die Ernten der zwei Vorjahre angefordert und ausgerichtet werden können, kann es in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Gesuchseinreichung zwischen den Jahren zu grossen Schwankungen bei den Mengen und Gesamtbeiträgen kommen, dies unabhängig der jeweiligen Erntemengen.

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Beiträge an die Weinlesekontrolle

Im Bereich des Weinbaus beteiligt sich der Bund gemäss Artikel 64 Absatz 3 LwG an den von den Kantonen durchgeführten Weinlesekontrollen, welche das Traubengut vom Rebberg zum Weinkellerbetrieb verfolgt und die Einhaltung der Produktionsbestimmungen (Höchsterträge, Mindestzuckergehalte) überwacht. Der Beitrag besteht aus einem Basisbeitrag von 1000 Franken sowie einem von der Grösse der kantonalen Rebfläche abhängigen Beitrag von 55 Franken pro Hektar. Im 2016 wurden insgesamt rund 881 000 Franken an die Weinlesekontrolle ausbezahlt.

Peter Schwegler, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, peter.schwegler@blw.admin.ch
Doris Boehlen, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte
Hansueli Tagmann, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte
Marianne Glodé, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte

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