Zucker
Die reduzierte Anbaufläche 2016 und ein nass-kalter Frühsommer liessen die Zuckerrübenproduktion im Vorjahresvergleich um 6 % auf unter 1,3 Millionen Tonnen zurückgleiten. In Verbindung mit den Zuckergehalten sank die Zuckerproduktion gegenüber dem Vorjahr von 234 000 Tonnen auf 214 000 Tonnen.
Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten
Produktion
Entwicklung der Wirtschaftlichkeit im Zuckerrübenanbau
Im Berichtsjahr stieg der EU Zuckerpreis je Tonne von rund 430 Euro auf 480 Euro und erhöhte sich bis im Sommer 2017 auf 498 Euro je Tonne. Über die sogenannte Doppel-Null-Lösung überträgt sich das EU-Preisniveau in Verbindung mit dem Wechselkurs auf die Schweizer Zuckerpreise. Die mit der EU vereinbarte Doppel-Null-Lösung beinhaltet den gegenseitigen Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen. Zur Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit auf den Absatzmärkten in der EU und der Schweiz sind für die nachgelagerte Lebensmittelwirtschaft mit der EU vergleichbare Zuckerpreise erforderlich. Der Grenzschutz für Zucker zielt gestützt auf Artikel 5 der Agrareinfuhrverordnung darauf ab, dass die Preise für importierten Zucker zuzüglich Zollansätze und Garantiefondsbeitrag den Marktpreisen in der EU entsprechen. Das BLW überprüft den Grenzschutz monatlich.
Zur Begegnung der Wirtschaftlichkeitseinbusse durch sinkende Preise für Zuckerrüben erhöhte der Bundesrat im Frühjahr 2016 den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung von 1600 auf 1800 Franken je Hektare rückwirkend auf den 1. Januar 2016. Das Budget liess die Beitragserhöhung zu, weil die Flächenentwicklung der mit Einzelkulturbeiträgen gestützten Kulturen und der Mittelbedarf für die Obstverwertung hinter den Erwartungen zurück blieben.
Aussenhandel
Mit Einfuhren von rund 96 000 Tonnen Zucker in Reinform und Ausfuhren von rund
104 000 Tonnen zumeist in Verarbeitungserzeugnissen enthaltenem Zucker sanken die Exporte im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr.
Die EU-Kommission publiziert den mittleren EU-Marktpreis für Zucker mit einer Verzögerung von 2 Monaten. Demgegenüber werden die Grenzwerte von Einfuhren in die Schweiz bei jeder Verzollung deklariert. Die Inhalte der Lieferkontrakte wie Zeitpunkt der Kontrahierung, Jahresbezugsmenge, Warenqualität werden bei der Verzollung nicht erfasst.
Werden monatlich die zu mengengewichteten Preisen importierten Zuckermengen (Tarifnummer 1701.9999) aus der Aussenhandelsstatistik herausgezogen und dem EU-Marktpreis gegenübergestellt, so zeigt sich in der Betrachtung seit 2015, dass der mittlere Preis verzollt durchgehend oberhalb des EU-Marktpreises lag. Der mittlere Preis beinhaltet auch besondere Qualitäten wie Biozucker mit einem höheren Preisniveau. Wenn der Anteil hochpreisigen Zuckers an der monatlichen Importmenge hoch ist, wirkt sich das in einem erhöhten mittleren Preis aus.
Wird monatlich nach Herkunftsland der tiefste Importpreis dem EU-Marktpreis gegenübergestellt, zeigt sich, dass der aus der EU eingeführte Nicht-Quotenzucker unverzollt deutlich unter dem EU-Marktpreis (Quotenzucker) lag. Verzollt lagen diese Zuckerpreise grösstenteils über dem mittleren EU-Marktpreis. Im Januar und Dezember 2016 sowie im Januar 2017 erreichte die zum tiefsten Preis importierte Menge am Monatstotal einen Anteil von weniger als 5 %. In den Perioden November 2016 sowie Februar bis Mai 2017 stiegen die Mengenanteile bis auf über 40 % an.
Diese Importe erfolgten in einer Periode, in der die Zuckernotierung an der massgebenden Londoner Börse auf dem Niveau des ebenfalls angestiegenen EU-Marktpreises lag und der Grenzschutz basierend auf dem angewendeten Berechnungsschema mit Fr. 5.– je 100 kg ausfiel. Es berücksichtigt drei Erhebungszeitpunkte und bezieht zur Ermittlung des Weltmarktpreises Händlermeldungen mit ein. Erfolgte die Bestimmung des Grenzschutzes allein auf der Basis einer einmonatigen Betrachtung und der Börsennotierung, so hätte der Grenzschutz wie schon 2011 vorübergehend auf null sinken können.
Dies veranschaulicht, dass die Festsetzung des Grenzschutzes stets im Spannungsfeld divergierender Interessen der inländischen Zuckerproduktion und Verarbeitung sowie kurz- und längerfristiger Kontrakte erfolgt. Obschon im Kontext mit den von der EU aufgehobenen Zuckerquoten eine höhere Preisvolatilität erwartet wird, soll die nachgelagerte Verarbeitungsindustrie Zucker zu EU-Marktpreisen beschaffen können. Andernfalls drohen auf den Absatzmärkten in der EU als auch in der Schweiz Marktanteilsverluste, eine geringere Nachfrage nach Zucker und Arbeitsplatzverluste sowohl in der Zuckerproduktion als auch in der nachgelagerten Lebensmittelverarbeitung. Zumal rund 80 % des im Inland produzierten Zuckers weiterverarbeitet werden, wirkt sich die Nachfrage der inländischen Verarbeitungsindustrie direkt auf das Wohlergehen der beiden Zuckerfabriken unter dem Dach der Schweizer Zucker AG aus.
Hans-Ulrich Tagmann, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, hans-ulrich.tagmann@blw.admin.ch
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