Vollzug
Kontrollen
Der Bundesrat hat in der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) bestimmt, dass jeder direktzahlungsberechtigte Betrieb innerhalb von vier Jahren mindestens einmal kontrolliert werden muss. Es werden der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) und alle angemeldeten Programme überprüft. Abweichend gilt für die Programme «Landschaftsqualität», «Vernetzung» und «Biodiversität Qualitätsstufe II» sowie für die Sömmerung ein Zeitraum von acht Jahren. Zuständig für die Planung und Umsetzung der Kontrollen sind die Kantone. Jeder Kanton hat eine Stelle eingerichtet, die für die Koordination der öffentlich-rechtlichen Kontrollen verantwortlich ist und dafür sorgt, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb in der Regel höchstens einmal pro Jahr im Direktzahlungs-, Veterinär- und Gewässerschutzbereich kontrolliert wird. Zusätzlich planen die Kantone Kontrollen basierend auf den Risiken der einzelnen Betriebe. So werden zum Beispiel Betriebe, die eine Bestimmung nicht erfüllt haben, meistens im Folgejahr nochmals kontrolliert. Zudem führen die Kantone auch zufällige Stichprobenkontrollen durch. Für sämtliche Bereiche der Primärproduktion sind standardisierte Kontrollpunkte definiert. Dadurch wird grundsätzlich jeder Betrieb gleich kontrolliert. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen die Kantone im zentralen Informationssystem des Bundes «Acontrol» erfassen. Dies machen sie entweder über eine technische Schnittstelle oder manuell direkt in Acontrol.
Betriebe, die Bestimmungen verletzen, werden sanktioniert. Diese Sanktionen sind je nach Mangel unterschiedlich hoch: Unvollständige oder fehlende Dokumente können teilweise nachgereicht werden oder werden nur mit tiefen Pauschalbeträgen sanktioniert. Die grosse Mehrheit der Mängel führt zu Kürzungen oder Rückforderungen von Direktzahlungen. Diese gekürzten Beträge bleiben im Kredit Direktzahlungen und kommen wieder allen Betrieben in Form höherer Übergangsbeiträge zugute.
2016 erhielten insgesamt gut 46 000 Ganzjahresbetriebe und rund 6800 Sömmerungsbetriebe Direktzahlungen. Auf etwa 7200 Ganzjahresbetrieben (16 %) und rund 200 Sömmerungsbetrieben (3 %) wurden Bestimmungen (inkl. Tierschutz) nicht vollständig erfüllt und deshalb von den Kontrolleuren Mängel festgehalten. Diese Mängel führten im 2016 zu Direktzahlungskürzungen von insgesamt 8,2 Millionen Franken bei Ganzjahresbetrieben und rund 150 000 Franken bei Sömmerungsbetrieben. Im Durchschnitt belief sich die Kürzung auf etwa 1150 Franken pro sanktionierten Betrieb. Der Anteil Betriebe mit Mängeln schwankt jährlich, je nach Kontrollschwerpunkten. Auch zwischen den Kantonen gibt es Unterschiede bei der Mangelquote, je nach vorherrschenden Betriebszweigen und -typen in den Kantonen. Diese Erkenntnisse basieren auf dem Agrarinformationssystem AGIS, an das die Kantone das Total der Kürzungen aller Betriebe übermitteln. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Ganzjahresbetrieben pro Kanton.
Die nächste Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Sömmerungsbetrieben in den Kantonen.
Acontrol enthält die detaillierten Ergebnisse jeder einzelnen Kontrolle in der Primärproduktion. Aufgrund technischer und organisatorischer Herausforderungen haben aber nicht alle Kantone vollständige Daten geliefert, so dass für das Jahr 2016 noch Datenlücken bestehen. Für die Jahre 2017 und 2018 werden diese jedoch geschlossen. Dazu arbeiten das BLW und die Kantone eng zusammen.
In einer Kontrolle auf dem Betrieb können mehrere Kontrollbereiche kombiniert durchgeführt werden, d.h. verschiedene Bereiche können gleichzeitig kontrolliert werden, müssen es jedoch nicht. Wenn ein Kontrolleur auf einem Betrieb Mängel feststellt, kann es zum Beispiel aufgrund einer dadurch einberufenen Nachkontrolle vorkommen, dass dieser Betrieb mehr als eine Kontrolle pro Jahr hat. Aus den in Acontrol vorhandenen Kontrolldaten ist in der nachfolgenden Tabelle folgendes ersichtlich: 2016 wurden in der ganzen Schweiz insgesamt rund 46 000 Kontrollen durchgeführt. Bei 19 170 dieser Kontrollen wurde die Erfüllung von Anforderungen für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) kontrolliert. Bei 11 % dieser Kontrollen wurden Mängel festgestellt.
Kontrollen auf direktzahlungsberechtigten Betrieben 2016*
Kontrollbereich | Kontrollen | Kontrollen mit Mangel im angegebenen Kontrollbereich | |
---|---|---|---|
Anzahl | Anzahl | % (gerundet) | |
Total alle Kontrollbereiche | 45 567 | 6 196 | 14 |
Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) | 19 166 | 2 065 | 11 |
* auf Ganzjahres- und Sömmerungsbetrieben, ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz. Bei der Auswertung berücksichtigt wurden alle direktzahlungsberechtigten, landwirtschaftlichen Kontrollbereiche: Umwelt, Allgemeine Beitragsvoraussetzungen, Strukturdaten, ÖLN, Biodiversitätsförderflächen, Biologische Landwirtschaft, Extensive Produktion, Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, Tierwohl, Ressourceneffizienz und Sömmerung.
Quelle: Acontrol
Zurzeit erarbeitet das BLW zusammen mit den Kantonen ein neues Kontrollkonzept, um den Aufwand und die Administration für die öffentlich-rechtlichen Direktzahlungskontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben zu senken und die Effektivität der Kontrollen zu verbessern. Die Umsetzung des neuen Konzepts ist ab 2020 geplant.
Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz
Im Rahmen des ÖLN ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Landwirte gestützt auf Ziffer 6,4 des Anhangs der DZV Sonderbewilligungen beim kantonalen Pflanzenschutzdienst beantragen, um Kulturen mit zusätzlichen Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. 2016 wurden 1655 Sonderbewilligungen für rund 7112 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche erlassen. Die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen war 2016 im Vergleich zu den Vorjahren relativ tief. Sie beträgt ca. 68 % des Durchschnitts von 2013 – 2015 (ca. 79 % der betroffenen Fläche für die gleiche Zeitperiode). Grund dafür könnten die Witterungsbedingungen gewesen sein. Die lange kühle und regnerische Periode bis und mit Juni hat die Entwicklung von gewissen Schädlingen gebremst (z.B. Kartoffelkäfer).
Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2016
Total | Bewilligungen | Fläche | ||
---|---|---|---|---|
Kategorie | Anzahl Betriebe | Anteil in % der Betriebe | ha | Anteil in % der Fläche |
Applikationen mit Pflanzenschutzmittel während des Winterbehandlungsverbots | 378 | 22,84 | 2 341,11 | 32,92 |
Einsatz von Insektiziden und nematiziden Granulaten | 261 | 15,77 | 1 107,07 | 15,57 |
Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen | 97 | 4,40 | 522,05 | 7,34 |
Kartoffeln: Bekämpfung der Kartoffelkäfer | 82 | 4,95 | 447,01 | 6,29 |
Leguminosen, Sonnenblumen, Tabak: Bekämpfung der Blattläuse | 22 | 1,33 | 93,1 | 1,31 |
Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau | 538 | 32,51 | 2 022,13 | 28,43 |
Dauergrünland: Flächenbehandlung | 36 | 2,18 | 112,94 | 1,59 |
Einsatz Totalherbizide | 193 | 11,66 | 418,7 | 5,89 |
Gemüsebau | 1 | 0,06 | 1,0 | 0,01 |
Obstbau | 23 | 1,39 | 23,59 | 0,33 |
Weinbau | 24 | 1,45 | 23,51 | 0,33 |
Total | 1 655 | 100,0 | 7 112,0 | 100,0 |
Rebekka Strasser, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, rebekka.strasser@blw.admin.ch
Laurent Nyffenegger, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, laurent.nyffenegger@blw.admin.ch
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