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Umsetzung der Nairobi-Beschlüsse und Ausblick auf die 11. WTO Ministerkonferenz

Die Ministerkonferenz, das höchste Entscheidungsorgan der WTO, tagt alle zwei Jahre. Im Dezember 2015, an der 10. Ministerkonferenz verabschiedeten die Minister das sogenannte Nairobi-Paket, welches auch für die Landwirtschaft von hoher Bedeutung war. Neben einem Verhandlungsmandat für die staatliche Lagerhaltung zwecks Ernährungssicherheit (Public Stockholding PSH) und für die Schaffung eines Sonderschutzmechanismus für Entwicklungsländer (Special Safeguard Mechanism SSM), wurde ein Beschluss zur Abschaffung aller Exportsubventionen und Disziplinierung anderer Exportmassnahmen gefasst, der von grosser Bedeutung für die Schweiz war. Im Rahmen des sogenannten Schoggigesetzes richtete die Schweiz bisher Exportsubventionen für Milch-und Getreidegrundstoffe in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten aus. Der Gesetzesentwurf zur Umwandlung des Schoggigesetzes ab 2019 wurde im Frühling dieses Jahres vom Bundesrat verabschiedet und dem Parlament vorgelegt (siehe auch unten).

Seit dem zweiten Halbjahr 2016 konzentrierten sich die Arbeiten in der WTO auf die Vorbereitung der 11. Ministerkonferenz, die zwischen 10. und 13. Dezember 2017 in Buenos Aires stattfindet. Erneut sind die Agrarverhandlungen im Zentrum der Diskussionen, da sie entscheidend sind für ein Erfolg. Die Diskussionen haben aber langsam und wenig konstruktiv angefangen, auch aufgrund des mangelnden Engagements von wichtigen Mitgliedern wie die USA und Indien. Erst kurz vor der Sommerpause 2017 wurden Vorschläge zur Disziplinierung der handelsverzerrenden Stützung der Mitglieder sowie zur Disziplinierung von Exportrestriktionen auf den Tisch gelegt. Die Positionen der Mitglieder liegen jedoch noch weit auseinander. Dasselbe gilt für die Diskussionen um die PSH. Die EU als Unterstützende des multilateralen Systems hat in fast allen Verhandlungsgruppen Vorschläge eingereicht. Gleichzeitig bleiben aber die USA ganz ohne Positionierung, da die neue US-Verwaltung noch keine festgelegte Position für die WTO innehat. Ob die Mitglieder in den verbleibenden 4 Monaten zur Ministerkonferenz es noch erreichen werden, Verhandlungspapiere auszuarbeiten bleibt ungewiss als diese Zeilen redigiert werden.

Aktuelle Themen im Agrarbereich

In regelmässigem Zyklus wird die Handelspolitik der Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation im Rahmen des sogenannten «Trade Policy Review» (TPR) überprüft. Dabei untersucht das WTO-Sekretariat die Entwicklungen der handelspolitischen Grundsätze vor Ort und veröffentlicht daraufhin einen Bericht zuhanden der übrigen Mitgliedsländer. Diese haben wiederum die Möglichkeit, dem untersuchten Staat Fragen zu seiner Politik zu stellen. Abgeschlossen wird das Verfahren mit einer Anhörung in Genf, bei der sich die Mitglieder und der untersuchte Staat nochmals intensiv austauschen können.

Im Frühling 2017 stand die Überprüfung der Schweizer Handelspolitik an, welche jeweils zusammen mit Liechtenstein durchgeführt wird. Von den rund 350 eingereichten Fragen betrafen 70 direkt oder indirekt den Agrarbereich. Allgemein wurde der schweizerischen Wirtschafts- und Handelspolitik ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Besonders das langjährige und grosse Engagement der Schweiz zugunsten eines funktionierenden Welthandelssystems stiess auf viel Lob und Anerkennung. Jedoch wurde auch deutliche Kritik am Agrarbereich geäussert. Vor allem das ausserordentlich hohe Stützungsniveau und der ausgeprägte Zollschutz für die meisten Agrarprodukte stossen in der WTO auf Irritation.

Auch die EU musste sich 2017 dem TPR stellen. Da seit dem letzten TRP keine Änderungen in der Agrarpolitik der EU vorgenommen wurden, kam es allerdings zu keinen Überraschungen.

Unter der Rubrik «Monitoring der Bali-Beschlüsse» beurteilen die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Verpflichtungen, die am Ministertreffen von 2015 eingegangen wurden. So ist die Schweiz, aber beispielsweise auch Norwegen und Kanada, angehalten, Bericht zu erstatten über die in der Schweiz getroffenen Massnahmen zur Aufhebung der Exportsubventionen. Die Verpflichtung sieht vor, dass die Schweiz und andere Länder bis spätestens Ende 2020 alle Exporthilfen vollständig abbauen.

Krisztina Bende, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen, krisztina.bende@blw.admin.ch
Michèle Däppen, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen, michele.daeppen@blw.admin.ch

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